Immobilie geerbt – was nun?

Nahezu jedes zweite Erbe beinhaltet eine Immobilie. Oft entscheidet die Erbimmobilie, ob die Erbschaft wertvoll ist oder nicht. Wer nun ein Haus oder eine Eigentumswohnung geerbt hat, stellt sich natürlich die Frage, was nun damit passieren soll. Neben der Trauer um einen geliebten Menschen kommen somit auch eine Menge an Fragen und bürokratischem Aufwand auf die Erben zu. Haben Sie eine Immobilie in Wuppertal und Umgebung geerbte und denken darüber nach diese zu verkaufen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Nehme ich das Erbe an?

Bevor eine geerbte Wohnung oder ein geerbtes Haus verkauft wird, muss entschieden werden, ob das Erbe überhaupt angenommen wird. Es sollte stets bedacht werden, dass mit der Erbimmobilie auch alle Hypotheken und Schulden übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel auch offene Rechnungen von Handwerkern und Forderungen des Finanzamts. Ist die Immobilie zudem renovierungs- bzw. sanierungsbedürftig, können weitere Kosten auf Sie zukommen. In den meisten Fällen verspricht die geerbte Immobilie aber einen finanziellen Gewinn und in diesem Fall spricht nichts dagegen, das Erbe anzunehmen.

Was passiert mit meiner Erbimmobilie in Wuppertal?

Nachdem das Erbe angenommen wurde, stellt sich die Frage nach dem Verbleib der Erbimmobilie. Wenn Sie nicht beabsichtigen, das Objekt selbst zu nutzen, müssen sie sich überlegen, ob Sie die Erbimmobilie verkaufen oder vermieten wollen. Auch andere Fragen beschäftigen Sie: Was soll mit dem Inventar geschehen? Wieviel ist die geerbte Immobilie überhaupt wert? Gibt es etwa einen Reparaturstau und wer pflegt wöchentlich den Garten?

Möchte ich die geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten?

Möchten Sie ein geerbtes Haus verkaufen und sind bereits im Besitz des entscheidenden Erbscheins, können Sie Einsicht in das Grundbuch vornehmen. Nach Berichtigung des Grundbucheintrags steht dem Verkauf der geerbten Immobilie nichts mehr im Wege. Häufig ist es die beste Entscheidung, eine geerbte Immobilie zu verkaufen. So lösen sich beispielsweise auch alle Probleme einer möglichen Erbgemeinschaft, da durch den Verkauf alle Anteile ausbezahlt werden. Der Erlös der verkauften Erbimmobilie kann aber auch eigene finanzielle Belastungen verringern oder das Kapital für den Kauf einer anderen Immobilie einbringen. Natürlich können Sie Ihre Wuppertaler Erbimmobilie auch vermieten. Wie Sie sich auch entscheiden: Entscheiden Sie sich zeitnah, denn wer die geerbte Immobilie zu lange behält, kann daraus sogar Nachteile haben. So wird zum Beispiel Ihr eigenes monatliches Budget durch die laufenden Kosten für die Erbimmobilie zusätzlich belastet. Als einfühlsamer und erfahrener Partner sind wir bei Verkauf und Vermietung von Erbimmobilien in Wuppertal gerne an Ihrer Seite.

Grotebrune ist Ihr Partner für Erbimmobilien in Wuppertal und Umgebung

Egal ob Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen oder Ihre geerbte Wohnung vermieten möchten – wir kümmern uns um den Verkauf und die Vermietung Ihrer Erbimmobilie. Mit Einfühlungsvermögen und Kompetenz finden wir den richtigen Käufer oder Mieter für Ihr Objekt. Vereinbaren Sie unter 0202 511 9544 einen persönlichen Gesprächstermin oder nutzen Sie unser Kontaktformular.